Klassen - fahrschule-hz.de







Welche Klassen bilden wir aus?


Führerscheinklasse B für PKW


Was dürfen Sie mit Klasse B fahren?


Mit der Klasse B dürfen Sie Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässige Gesamtmasse) fahren. Weiterhin dürfen Sie mit der Klasse B mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen.


    * Anhänger bis 750 kg zG
    * Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.


Wie alt müssen Sie mindestens sein?


Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE allerdings bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf www.berlin.de.


Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?


Theorie


    * 12 Doppelstunden Grundstoff
    * 2 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis


    * Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
    * 5 Fahrstunden Überland
    * 4 Fahrstunden Autobahn
    * 3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Welche Prüfung müssen Sie ablegen?


Theorieprüfung


Bei Ersterteilung ist ein Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Bei Erweiterung ist ein Fragebogen mit 20 Fragen auszufüllen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.


Praktische Prüfung


Die praktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten.


Welche Unterlagen benötigen Sie?


Dem Antrag für die Fahrerlaubnis müssen folgende Unterlagen und Nachweise beigefügt werden.


    * Lichtbild
    * Sehtest
    * Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
    * Nachweis über Tag und Ort der Geburt ( Personalausweis oder
    Reisepass)

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Fahrlehrerverbandes

www.fahrlehrerverband-bw.de